Grundpfandrecht

Grundpfandrechte sind Kreditsicherheiten, die durch Verpfändung von unbeweglichem Vermögen entstehen. Sie haben eine besondere Bedeutung bei der Sicherung langfristiger Kredite, da Grundstücke als sehr wertbeständig gelten. Aber es können auch kurzfristige Kredite auf diese Weise gesichert werden. Zu den Grundpfandrechten zählen die Hypothek und die Grundschuld. Weiterhin existiert die Rentenschuld, die allerdings zum Zwecke der Kreditsicherung keine nennenswerte Bedeutung besitzt.

Der Gläubiger dieser Grundpfandrechte kann seine Forderung im Wege der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des belasteten Grundstücks durchsetzen. Das Grundpfandrecht entsteht durch die Eintragung in das Grundbuch des betreffenden Amtsgerichtsbezirks, in die dritte Abteilung.


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