Grundflächenzahl (GRZ)

Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Begriff aus dem Baurecht (BauNVO, §19) und gibt den prozentualen Anteil eines Grundstücks an, der überbaut werden darf. Ist die GRZ des Grundstücks 0,25, so dürfen maximal 25 % der Fläche bebaut werden. Siehe auch GFZ.


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