Going-concern-Prinzip

Going-concern-Prinzip Teil der GoB, nach dem von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen ist, es sei denn, es stehen tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten dagegen, § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.

Dieses Prinzip hat insbesondere auf die Bewertung wesentlichen Einfluss, weil sonst die erwarteten Liquidationswerte (ggf. abzgl. noch entstehender Kosten für Veräußerung, Dekontamination u. dgl.) anzusetzen sind.


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