GIF MF-H Mietflächenberechnung für Handelsraum

Die GIF (Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.) hat Richtlinien zur Berechnung der Mietflächen in gewerblichen Objekten erarbeitet. Die Richtlinien formulieren eine Vorgehensweise für die Berechnung der Mietflächen und versuchen einen einheitlichen Standard zu schaffen. Sinn der Richtlinien ist es, durch die Festlegung kurzer und präziser Definitionen die genaue Ermittlung und Beschreibung der Mietflächen zu ermöglichen.

MF-H Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für Handelsraum
Die vertraglich zugewiesene Mietfläche setzt sich aus zwei Mietflächenarten zusammen. Zum einen handelt es sich um Flächen, die ausschließlich vom Mieter d.h. exklusiv vom Mieter genutzt werden und zum anderen um gemeinschaftlich genutzte Flächen, die von mehreren Mietern genutzt werden.
Die Mietfläche wird durch eine Mietflächenbegrenzungslinie zeichnerisch ausgewiesen. Die Messebene befindet sich in Fußbodenhöhe, d.h. Oberfläche (-kante) des Fertigfußbodens OKFFB ohne Berücksichtigung von Sockelleisten, Schrammborden usw. Die Höhe des vermieteten Raumes wird begrenzt durch die Oberfläche (-kante) des Fertigfußbodens und die Unterfläche (-kante) der abgehängten Fertigdecke (UKAFD) (=lichter Raum). Gemäß den bauordnungsrechtlichen Regeln und DIN-Normen sind die darin geforderten lichten Räume flächenmäßig auf Anforderung getrennt auszuweisen.

Die Flächen unterscheiden sich in Flächenarten nach DIN 277 in:
Hauptnutzfläche HNF,
Nebennutzfläche NNF,
Funktionsfläche FF,
Verkehrsfläche VF,
Konstruktions-Grundfläche KGF
und Luftgeschossfläche.

Neben der getrennten Flächenausweisung ist der Aufteilungsschlüssel anzugeben, nach dem die anteilige Zurechnung der gemeinschaftlich genutzten Flächen erfolgen soll. Als Schlüssel können z.B. die Anzahl der Mieteinheiten oder das Verhältnis der einzelnen Mietflächen zur gesamten Mietfläche des Objektes dienen.
Flächen für Werbegemeinschaften und Center-Management können über den vorgenannten Schlüssel direkt oder über die Nebenkostenabrechnung auf die einzelnen Mieter verteilt bzw. zugerechnet werden.

Vergleich dazu auch: Ausgesuchte Begriffs- und Lagedefinitionen [456 KB] der Einzelhandelsanalytik der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. Arbeitskreis 8 Einzelhandel und Immobilienwirtschaft.

Ausgesuchte Begriffs- und Lagedefinitionen (511 Downloads )


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