GIF MF-B Mietflächenberechnung für Büroraum

Die GIF (Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.) hat Richtlinien zur Berechnung der Mietflächen in gewerblichen Objekten erarbeitet. Die Richtlinien formulieren eine Vorgehensweise für die Berechnung der Mietflächen und versuchen einen einheitlichen Standard zu schaffen. Sinn der Richtlinien ist es, durch die Festlegung kurzer und präziser Definitionen die genaue Ermittlung und Beschreibung der Mietflächen zu ermöglichen.

MF-B Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für Büroraum
Die vertraglich zugewiesene Mietfläche setzt sich – entsprechend ihrer unterschiedlichen Art der Nutzung – aus zwei Klassen zusammen: in Flächen mit exklusivem oder mit gemeinschaftlichem Nutzungsrecht. Für die Ermittlung sind die lichten Maße zwischen den ortsgebundenen Wänden in Fußbodenhöhe, ohne Berücksichtigung von Sockelleisten und Schrammborden anzusetzen. Örtliche Einbauten wie Heizkörper, Induktionsgeräte, etc. bleiben unberücksichtigt. Alle Flächen von Räumen oder Raumteilen mit einer lichten Raumhöhe zwischen 1,50m und 2,30m sind getrennt zu ermitteln und gesondert anzugeben.

1. Mietfläche mit exklusivem Nutzungsrecht
Anhand getrennter Ermittlung sind folgende Flächenanteile einzeln auszuweisen:
Hauptnutzfläche HNF
Nebennutzfläche NNF
Verkehrsfläche VF
Funktionsfläche FF
Konstruktions-Grundfläche KGF
Für Stellplätze die Tiefgaragenfläche mit Anzahl der Stellplätze, sowie die Anzahl der Stellplätze im Außenbereich.
Des weiteren Flächen, die der Hauptnutzung des Mieters nicht unmittelbar dienen; wie Loggien, Balkone, Atrien und ähnliche Flächen, Flächen, deren Raumhöhe mehr als 1,50m und weniger als 2,30m beträgt.

2. Mietfläche mit gemeinschaftlichem Nutzungsrecht
Sie errechnet sich im wesentlichen aus der Verkehrsfläche, aber nur insoweit, wie sie von mehreren Mietern gemeinschaftlich genutzt wird. Anhand getrennter Ermittlung sind folgende Flächenanteile einzeln auszuweisen:
Aus der Haupt- und Nebennutzfläche:
Räume, für die eine gemeinschaftliche Nutzung vorgesehen ist, wie Sanitärräume,
Personalaufenthaltsräume usw.
Aus der Verkehrsfläche:
Eingangshallen, Aufzugsvorräume, Erschließungsflure usw.
Nicht zu den Mietflächen zählen:
Treppenläufe/Treppenpodeste,
Aufzugsschächte,
Notausgänge,
Fluchtbalkone,
Hausanschlussräume,
Heizungsräume,
Haustechnikräume,
Aufzugs- oder Förderanlagen,
begehbare Schächte,
Räume, die dem zivilen Bevölkerungsschutz dienen,
die Grundflächen von ortsgebundenen Wänden, Stützen, Pfeilern
des weiteren Flächen, deren lichte Raumhöhe 1,50m oder weniger beträgt.
Vergleiche dazu auch Ausgesuchte Begriffe und Definitionen zum Büromarkt [201 KB] der Gesellschaft für Immobilien- wirtschaftliche Forschung e.V.

Ausgesuchte Begriffe und Definitionen zum Büromarkt (569 Downloads )


zurück zum Glossar