Geschossflächenzahl (GFZ)

Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Begriff aus dem Baurecht (BauNVO, §20) und gibt an, wie hoch das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse der Bebauung auf einem Grundstück zur Fläche des Grundstückes maximal sein darf. Ist die GFZ von 10,8 dürfen sich auf einem Grundstück mit 1000 qm Fläche maximal 10,8 x 1000 qm =10800 qm Geschossfläche in den Vollgeschossen befinden.

Beträgt die GRZ 0,5, so entstehen 10800 qm : 500 qm=21,6 (gerundet 22) Vollgeschosse.


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