Gebietskategorien im Stadtumbau

Von der Bundestransferstelle Stadtumbau Ost wurde für die Kategorisierung der Stadtumbaugebiete eine Systematik entwickelt, die sich an gängigen Definitionen orientiert. Unter dem Begriff „Gebietskategorien“ wird eine in den kommunalen Stadtentwicklungskonzepten entwickelte Systematik verstanden, die abhängig vom Problemdruck teilräumlich differenzierte Entwicklungs­perspektiven ausweist und darauf basierend die Art und den Umfang der Stadtumbaumaßnahmen abstimmt.

Typische Gebietskategorien sind:

Konsolidierte Gebiete
Diese Gebiete weisen durch einen hohen Anteil an selbstgenutztem Wohneigentum und/oder die hohe Standortqualität aktuell und perspektivisch keinen Handlungsbedarf in Bezug auf den Stadtumbau auf, sondern werden sich als „Selbstläufer“ entwickeln. Sie besitzen weitgehend funktionierende städtebauliche Strukturen, die Sanierung des Wohnungsbestandes ist weit fortgeschritten, so dass hier, von Einzelstandorten abgesehen, in der Regel kein Abriss- bzw. Rückbaubedarf besteht. Es ist davon auszugehen, dass der Wohnungsbestand in diesen Gebieten konstant bleibt bzw. zunimmt. Insgesamt sind diese Gebiete durch eine hohe Attraktivität auf dem Wohnungsmarkt gekennzeichnet.

Erhaltungsgebiete
Diese Gebiete sind prägend für das Stadtbild. Zur Stabilisierung der Quartiere und zur Beseitigung von Angebotsdefiziten werden zumeist Instrumente des Besonderen Städtebaurechts eingesetzt sowie Aufwertungsmaßnahmen im Rahmen des Stadtumbaus durchgeführt. Die Erneuerung zielt hier auf die Beseitigung der Mängel und Missstände und die Stärkung vorhandener Standortpotenziale ab. Dabei sollen die Wohnfunktion gestärkt und größtenteils unter Beibehaltung bzw. Wiederherstellung der vorhandenen städtebaulichen Grundstrukturen aufgewertet werden. Abriss- und Rückbaumaßnahmen sind nur punktuell vorgesehen. Diese erfolgen jedoch in erster Linie mit dem Ziel der Aufwertung des Stadtteils und erst in zweiter Linie zur Reduzierung des Wohnungsbestandes. (Der Begriff des Erhaltungsgebiets wird hier nicht im Sinne des Besonderen Städtebaurechts nach § 172 BauGB (Erhaltungssatzung) verwendet.)

Umstrukturierungsgebiete
Diese Gebiete weisen vielfältige Substanz- und / oder Funktionsschwächen auf. Die Umstrukturierung umfasst die deutliche Reduzierung des Wohnungsbestandes bei gleichzeitiger Sicherung und Aufwertung der verbleibenden Wohnungen zum Erhalt eines funktionsfähigen Wohngebiets. Damit sind in der Regel erhebliche Eingriffe in die städtebaulichen Strukturen verbunden. Die Neuinterpretation und Herausbildung eines eigenen Stadtteilcharakters, auch unter Einbeziehung von umfangreichem Abriss, stellt eine der zentralen Herausforderungen dar.

Rückbau-/ Schrumpfungsgebiete
Angesichts der fortschreitenden Leerstände wird in diesen Gebieten eine Reduzierung der Wohnnutzung durch flächenhaften Abriss einschließlich einer entsprechenden Reduzierung der Infrastruktureinrichtungen vorgeschlagen.

Abwarte-/ Beobachtungsgebiete
Gebiete, die derzeit einen weitgehend stabilen Charakter aufweisen, aber u.a. aufgrund ihrer altersstrukturellen Bevölkerungszusammensetzung mittelfristig Handlungsbedarf erwarten lassen. In diesen Gebieten sind Abwarten, genaues Beobachten, soziale Unterstützung und ggf. auch Zwischennutzungen angezeigt.


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