Cap-Darlehen
Bei einer Cap-Vereinbarung werden die erreichbaren Zinsober- und Untergrenzen eines variablen Darlehens gegen Gebühr gesichert. Bei einer Absicherung der Obergrenze spricht man von einem Cap, bei Absicherung der Untergrenze von einem Floor und bei Absicherung von Ober- und Untergrenze von einem Collar.
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