Bruchteilseigentum
Eigentum an einer Sache, das mehreren Eigentümern nach Bruchteilen zusteht, wobei jedem Miteigentümer ein ideeller Anteil zusteht. Jeder Eigentümer kann über seinen Teil frei verfügen, jedoch kann Leistung nur an alle Eigentümer gemeinsam gefordert werden. Siehe dazu auch Wohnungseigentumsgesetz, Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum.
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