Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) beabsichtigt die Schaffung einer neuen Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) auf Grundlage des Pfandbriefgesetzes. Mit dieser Verordnung sollen einheitliche Grundlagen für die Ermittlung der Beleihungswerte durch Banken und Finanzdienstleister geschaffen werden.

Der ursprünglich vorgelegte Entwurf diskriminierte in eklatanter Weise ostdeutsche Plattenbauten. Sowohl bei der Ermittlung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer als auch der Kapitalisierungszinssätze im Ertragswertverfahren wurden Plattenbauten in den neuen Ländern als extrem risikoreich dargestellt. Die negativen wirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen einer solchen Stigmatisierung einer Gebäudeart wären schwerwiegend gewesen.

Nach intensiver Intervention der Verbände der Wohnungs- und Kreditwirtschaft wurde der ursprüngliche Entwurf jedoch novelliert und deutlich „entschärft“.


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