Baumassenzahl

Die Baumassenzahl wird anstatt der GFZ oft inSondergebieten festgelegt. Sie gibt an, wie viele Kubikmeter Baumasse ein Gebäude im Verhältnis zur Grundstücksgröße haben darf. Zum Beispiel kann das Gebäude 18.000 Kubikmeter Baumasse umfassen, wenn die BMZ 18,0 beträgt und das Grundstück 1.000 qm groß ist.


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