Betriebskostenabrechnung

Betriebskosten sind in den letzten Jahren fast schon zu einer zweiten Miete geworden. Die Abrechnungen sind oft kompliziert und führen zu Unsicherheit.

Welche Kosten sind zulässig?
Wie werden die anfallenden Kosten auf die einzelnen Vertragsparteien aufgeschlüsselt?
Welche neue Rechtsprechung ist bei der Erstellung der Betriebskosten zu berücksichtigen?
Wie sieht eine rechtssichere Betriebskostenabrechnung aus?

Fragen, die wir Ihnen gern im Rahmen unserer Dienstleistung beantworten, damit Sie die Gewissheit haben können, als Vermieter oder selbst nutzender Eigentümer über eine "wasserdichte" Betriebskostenabrechnung zu verfügen.


Betriebskostenabrechnung bedeutet für uns: Verantwortung zu übernehmen bei der Verwaltung IHRES Immobilienvermögens.  

Unser Service umfasst:

Abrechnung der Betriebskosten gegenüber den Mietparteien, sofern Vorauszahlungen mit diesen vereinbart wurden
Abrechnung der Beriebskosten auch für Eigentümer, deren Mietobjekte nicht durch uns verwaltet werden
Auskehrung von Guthaben oder Eintreibung von Nachzahlungen aus den Betriebskostenabrechnungen
Gewährleistung einer stichtagsgenauen Betriebskostenabrechnung bei Mieterwechsel
Optimierung der anfallenden Betriebskosten durch zielgerichtete Auswahl und Bindung von leistungsfähigen Dienstleistern, z.B. für Reinigungen, Aufzugswartung usw.

Unter diesem Link halten wir das Muster einer Betriebskostenabrechnung für Sie bereit.


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