Gebäudeenergiepass

Gemäß der neuen EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wird ab 1. Juli 2008 auch im Baubestand schrittweise ein Energiepass bei Mieter- oder Eigentümer-Wechsel ausgestellt. Primäres politisches Ziel ist die Verminderung des Kohlendioxidaustoßes, aber der Energiepass wird auch den Energieverbrauch von Gebäuden vergleichbar machen.

Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden muss in nationales Recht umgesetzt werden. Das bestehende Verfahren der Energieeinsparverordnung wurde so geändert, dass mit ihr nicht nur der Energiebedarfsausweis bei Neubaumaßnahmen, sondern auch die Bilanzierung von Bestandsgebäuden möglich wird. 

Derzeit schwanken die Energieverbräuche im Bestand zwischen 340 kWh/qm und 15 kWh/qm pro Jahr um das 23-Fache. Der Energiepass soll hier Klarheit schaffen. Dazu wird der Energiepass den Jahres-Energieverbrauch in kWh/qm anzeigen und versuchen, so Gebäude miteinander vergleichbar zu machen. Weitgehend geklärt ist das Aussehen des Energiepasses. 

Er wird den Energieverbrauch eines Gebäudes pro Quadratmeter und Jahr plakativ auf einer farblichen Verbrauchsskala einordnen. Außerdem soll der Energiepass im Bedarfsfall und bei bedarfsabhängiger Ausgestaltung Sanierungsvorschläge zur energetischen Optimierung des Hauses enthalten. Wie der Energieverbrauch zu ermitteln ist, darum wird aber immer noch kontrovers gestritten.

Optionsrecht wird gewährt

Eigentümer und Vermieter haben ein Optionsrecht. Sie dürfen zwischen dem ingenieurtechnisch berechneten Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs und dem Energieausweis auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs wählen. Damit wird ein Rahmen für einen kostengünstigen und aussagekräftigen Energieausweis geschaffen, der auf dem Immobilienmarkt für mehr Transparenz sorgen soll.

"Immobilienkäufer sollen künftig schon im voraus wissen, welche Energiekosten auf sie zukommen werden. Die Verbesserung der Transparenz ist auch eine Weichenstellung für die energetische Gebäudesanierung. Mit dem CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm will die Bundesregierung in den nächsten vier Jahren jährlich jeweils 1,4 Milliarden Euro bereitstellen. Mit diesem Programm und dem Energieausweis schaffen wir einen starken Anreiz zur Verbesserung der Energiebilanz von Wohngebäuden. Dies wird sich auch positiv auf die Heizkosten auswirken", sagte Bundesbauminister Tiefensee. Er betonte: "Wir haben den marktwirtschaftlichen Ansatz gewählt in der Überzeugung, dass beide Arten des Energieausweises einen angemessenen Anreiz für energetische Sanierungen setzen werden. Zugleich vermeiden wir mit der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie 'eins zu eins' unnötige Zusatzbelastungen für Bürger und Wirtschaft. Wir werden künftig auch überprüfen, ob sich beide Ausweisarten in der Praxis bewährt haben."

Wie in der europäischen Richtlinie vorgesehen, müssen bei der Ausstellung der Energieausweise - bei beiden Varianten - auch Empfehlungen für die Modernisierung von Gebäuden gegeben werden, sofern solche Maßnahmen kostengünstig durchgeführt werden können. Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Bundesregierung sollen die Bedarfsausweise bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen als unbürokratischer Nachweis genutzt werden. Für die Zeit nach dem Inkrafttreten der Verordnung sind Übergangsregelungen zum schrittweisen Wirksamwerden der Regelungen eingeplant.

Der volle Text der Energieeinsparverordnung steht hier zum Download zur Verfügung.

Dessen ungeachtet verfügen beide Arten des Energieausweises über Stärken und Schwächen, wie sie im folgenden dargestellt sind:

Methodische Schwächen des Bedarfsausweises sind:

  • Berechnungsregeln zur angenommenen Innentemperatur 19°C sind realitätsfern
  • Bewertung der Gebäudesubstanz erfolgt mit hohem Unsicherheitsfaktor bei fehlender Sichtbarkeit (Isolierungen Dach/ Bodenplatte/Fassade etc.) der bewerteten Gebäudeelemente
  • Abwärme von Personen/Geräten und die solare Einstrahlung wird pauschal berechnet
  • anstelle von Wohnflächen werden Gebäude(außen)flächen bewertet
  • Der bedarfsorientierte Energieausweis bildet nur eine theoretische Momentaufnahme eines Gebäudes ab.

Hier soll die Strom- und Heizkostenabrechnung auf die Fläche des Hauses umgerechnet werden; erheblich kostengünstiger in der Ausstellung, wäre keine Vergleichbarkeit mehr gegeben, denn er bildet nur das jeweilige Haus ab und es ist keine Unterscheidung mehr zwischen dem Energieverbrauch der durch das Haus verursacht wird, und dem Anteil, der durch das Nutzerverhalten bedingt ist, möglich.

Stärken des verbrauchsorientierten Energiepasses

  • enthält Aussagekraft zu tatsächlichen Verbräuchen und somit auch zu den Verbrauchskosten der Gebäude
  • Verbrauchspass kann jährlich im Zuge der Heizkostenabrechnung aktualisiert werden
  • ein verbrauchsorientierter Energiepass bietet unschlagbaren Preisvorteil

Das Instrument zur Umsetzung der Anforderungen ist der Energiebedarfsausweis, der den Primär- und Heizenergiebedarf des Gebäudes und einige weitere energierelevante Daten des Gebäudes enthält. Der Energiebedarfsausweis soll bei allen Neubauten (mit Ausnahmen) und bei Altbauten, wenn wesentliche Änderungen vorgenommen werden, ausgestellt werden. Dieses Instrument ist insbesondere zur Information von Nutzern und Kaufinteressenten gedacht.

Die Berechnung des Primärenergiebedarfs nach der EnEV lässt sich mit einer einfachen Formel zusammenfassen:

Qp = (Qh+Qtw) * ep <= Qp,max

Für die Begrenzung des baulichen Wärmeschutzes gilt die Nebenanforderung:

Ht <= Ht_max
Qh Jahresheizwärmebedarf nach DIN V 4108-6 (basiert auf EN 832)
Qtw Wärmebedarf für das Trinkwasser
ep Anlagen-Aufwandszahl nach DIN V 4701-10 als Ergebnis der Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung
Qp,max maximal zulässiger Primärenergiebedarf
Ht spezifischer Transmissionswärmeverlust
Ht_max maximal zulässiger spezifischer Transmissionswärmeverlust