Wohnungseigentumsgesetz

Wohnungseigentumsgesetz (Langtitel: Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht) in der Fassung vom 15.3.1951, zuletzt geändert durch Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 5.5.2004 regelt die Begründung von Wohn- und Teileigentum und befasst sich darüber hinaus mit der Problematik des Dauerwohnrechtes.

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Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (549 Downloads )


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