Vollkostenrechnung

Die Vollkostenrechnung bezeichnet alle jene Systeme der Kostenrechnung, bei denen sämtliche Kosten auf den Kostenträger verrechnet und ihm zugeordnet werden. Sie befindet sich damit im Gegensatz zur Teilkostenrechnung. Ziel ist, die effektiv oder planmäßig entstandenen Kosten eines Kostenträgers festzustellen. Daneben soll die Wirtschaftlichkeit des Entstehungsprozesses kontrolliert und eine Erfolgsrechnung ermöglicht werden.

Typischerweise wird bei der Vollkostenrechnung zunächst eine Differenzierung der Kostenarten in Einzelkosten und Gemeinkosten bzw. in variable Kosten und fixe Kosten vorgenommen um dann mit Hilfe der Kostenstellenrechnung die Gemeinkosten über mehr oder weniger differenzierte Verrechnungssätze auf den Kostenträger zu verrechnen.


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