Sondereigentum

Sondereigentum ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ein dem Volleigentum weitgehend gleichgestelltes Recht an einer Eigentumswohnung. Der dem Begriff Sondereigentum übergeordnete Begriff ist das Wohnungseigentum, das aus dem Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Grundstück besteht.


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