Hypothek

Die Hypothek ist das Pfandrecht an einer unbeweglichen Sache (Liegenschaft). Der Hypothekargläubiger hat das Recht, bei Nichtbezahlung seiner Forderung die Zwangsversteigerung der Pfandliegenschaft zu beantragen.

Die vertragliche Hypothek entsteht durch Abschluss eines Pfandvertrages (Titel) und durch die Eintragung im Grundbuch. Es handelt sich bei der Hypothek im Gegensatz zur Grundschuld um eine streng akzessorische Sicherheit.

Die Hypothekenbanken sind an das Hypothekenbankengesetz gebunden.


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