Gleitender Neuwert

In der Wohngebäudeversicherung handelt es sich hier um das hauptsächlichste Verfahren zur Bestimmung des Wertes der Immobile und darauf aufbauend der Versicherungsprämie. Die Versicherungsprämie nach dem Gleitenden Neuwert wird auf der Grundlage des Versicherungswertes von 1914 berechnet. Bei der Ermittlung des Gleitenden Neuwertes sind bspw. Eigenleistungen, Gebühren und Honorare zu den reinen Baukosten zu addieren und ergeben den Neubauwert des Jahres X.

Der Bauindex des Jahres X wird jährlich vom Statistischen Bundesamt festgelegt. Der Gleitende Neuwert ergibt sich dann aus der Formel: Neubauwert des Jahres X dividiert durch Baupreisindex des Jahres X * 100 = Versicherungssumme von 1914. Besondere praktische Bedeutung erlangt der Gleitende Neuwert dadurch, daß er als einzige Wertermittlungsmethode die Gefahr einer Unterversicherung des Gebäudes zuverlässig ausschließt. Danach haftet der Versicherer bei Vereinbarung der Versicherungssumme 1914 im Schadenfall unbegrenzt.

Andere Wertermittlungsmethoden nach dem gemeinen Wert, dem Neuwert und dem Zeitwert sind in der Praxis von untergeordneter Bedeutung und finden nur dort Verwendung, wo der gleitende Neuwert zu einer offensichtlichen Überversicherung führen würde.


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