Eigentümergrundschuld

Im Grundbuch eingetragene Grundschuld zugunsten des Grundstückseigentümers. Die Besonderheit liegt darin, dass der Gläubiger (=Grundstückseigentümer) nicht die Zwangsversteigerung aus der Grundschuld verlangen kann und auch keine Zinsen aus der Grundschuld beansprucht werden können.

Eine Eigentümergrundschuld entsteht entweder durch Bestellung des Eigentümers (z.B. zur Sicherung einer entsprechenden Rangstelle) oder durch Umwandlung, wenn ein Löschungsanspruch des Eigentümers nach erfolgter Darlehensrückzahlung besteht.


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