Bebauungsplan

Innerhalb der kommunalen Bauleitplanung ist der Bebauungsplan das Ergebnis der konkreten, kleinräumigen Planung, der in der Regel für ein kleines Baugebiet aufgestellt wird. Der B-Plan muss aus dem Flächennutzungsplan (FNP) dem vorbereitenden Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet, heraus entwickelt werden, sofern ein solcher existiert.

Im Gegensatz zum FNP trifft der B-Plan rechtsverbindliche Regelungen für die Bodennutzung (§ 10 Baugesetzbuch). Er wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken wirken dadurch, dass sie beim Baugenehmigungsverfahren für einzelne Bauvorhaben zwingend zu beachten sind.

Zur Vereinheitlichung und Vereinfachung gibt es eine auf dem Baugesetzbuch [424 KB] begründete, zulässige Nutzungen nach Gebietstypen, wie z.B. Dorfgebiete, Mischgebiete, Kerngebiete oder Gewerbegebiete. Bürger und Verbände sollen möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet werden. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, sich zur Planung zu äußern und Änderungsvorschläge einzureichen. Die eingebrachten Stellungnahmen sind mit anderen Interessen abzuwägen, bevor der Plan von der Gemeinde als Satzung beschlossen werden kann.

Das Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes läuft i.d.R. über zwei Stufen und beinhaltet die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die öffentliche Auslegung des Planentwurfes.

Ergänzend zur Beteiligung der Öffentlichkeit sind Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zur Abgabe von Stellungnahmen zur Planung aufzufordern.


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